Rechtsprechung
   LSG Hessen, 17.03.2023 - L 9 AS 371/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25671
LSG Hessen, 17.03.2023 - L 9 AS 371/22 (https://dejure.org/2023,25671)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2023 - L 9 AS 371/22 (https://dejure.org/2023,25671)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2023 - L 9 AS 371/22 (https://dejure.org/2023,25671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,25671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2023 - L 9 AS 371/22
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt und mit Art. 101 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vereinbar, dass über offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Ablehnungsanträge, bei denen sich jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens, jede Auseinandersetzung mit der Begründung des Ablehnungsgesuches und jede Bewertung oder Erklärung des Verhaltens des abgelehnten Richters erübrigt, unter Mitwirkung des Abgelehnten entschieden werden kann (siehe z. B. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 526/19, juris, Rn. 24).

    Zum einen lehnt der Kläger "alle Richter" ab, ohne darüberhinausgehende Befangenheitsgründe zu nennen, worin bereits eine offensichtlich unzulässige Pauschablehnung liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 526/19, juris, Rn. 24).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus LSG Hessen, 17.03.2023 - L 9 AS 371/22
    Im Falle eines rechtsmissbräuchlichen oder im Übrigen offensichtlich unzulässigen Ablehnungsantrages muss zudem keine förmliche Entscheidung ergehen, sondern es kann auch ohne seine Berücksichtigung in der Sache entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 6).
  • BSG, 21.08.2023 - B 4 AS 169/23 BH
    Die Anträge des Klägers, ihm zur Durchführung der Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. März 2023 - L 9 AS 351/22, L 9 AS 370/22, L 9 AS 371/22 und L 9 AS 417/22 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, werden abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht